EU-Gebäuderichtlinie und EnEV Niedrigstenergiegebäude: 2016 keine Vorgaben mehr

Wann ist ein Gebäude ein Niedrigstenergiegebäude? Eigentlich sollten noch in diesem Jahr die neuen Vorgaben auf dem Tisch liegen. Doch das Wirtschaftsministerium verschiebt die Pläne.

Jana Tashina Wörrle

Auf dem Weg zum Passivhaus: Gut gedämmt müssen Häuser laut den Vorgaben der EnEV jetzt schon sein. Doch in den kommenden Jahren steigen die Anforderungen noch. - © Ingo Bartussek/Fotolia.com

Ungedämmt und mit alten Heizungen: Der Gebäudebestand in Deutschland verbraucht viel Energie. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Ziele für eine bessere Energieeffizienz festgelegt. Es sind Mindestanforderungen an Neubauten und Bauten im Bestand, die bei einer Modernisierung greifen.

Genau diese Mindestanforderungen werden Stück für Stück verschärft. Seit Jahresbeginn 2016 gelten für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. Diese können etwa durch die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllt werden. Gleichzeitig ist der Dämmstandard um durchschnittlich 20 Prozent gestiegen.

Der nächste Schritt ist für 2021 für den Neubau von Privatgebäuden und für 2019 für den von öffentlichen Gebäuden geplant. Er zielt darauf ab, sogenannte Niedrigstenergiegebäude zum europaweiten Neubaustandard zu machen.

Niedrigstenergiestandard: Definition gesucht

Die konkreten Vorgaben für diesen Standard sollten eigentlich Ende 2016 auf dem Tisch liegen. Doch nun macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Rückzieher und verschiebt zumindest Teile davon.

Grundlage für die Vorgaben der EnEV ist die EU-Gebäuderichtlinie (siehe Kasten), deren Anforderungen die Länder in eigene Verordnungen gießen und umsetzen müssen. Anknüpfend an die Vorgaben der Richtlinie hat die Bundesregierung die EnEV erlassen, die seit dem 1. Mai 2015 gilt.

Da die Europäische Kommission für Oktober 2016 eine Überarbeitung der Gebäuderichtlinie angekündigt hat, sollten auch erst dann die konkreten Vorgaben für die Niedrigstenergiegebäude standards für Neubauten festgelegt werden. Der aktuelle Stand der Vorbereitungen ist im Ministerium allerdings noch nicht gerade weit fortgeschritten: "Noch nicht umgesetzt ist die Definition eines Niedrigstenergiegebäude standards", teilt das BMWI auf Anfrage mit.

Vorgaben nur für öffentliche Nichtwohngebäude

Den neuen Standard wird es zeitnah zunächst nur für die Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand festzulegen. Zwar werde es auch für den privaten Neubau später in einem zweiten Novellierungsschritt "rechtzeitig vor 2021" konkrete Vorgaben geben. Wann genau und wie lange vorher damit auch Handwerksbetriebe Zeit haben, sich auf die damit zusammenhängenden Aufgaben vorzubereiten, lässt das Ministerium allerdings offen. Zeitnah ist nicht damit zu rechnen.

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass ab dem Jahr 2021 alle Neubauten und Bestandsgebäude bei einer Modernisierung den Niedrigstenergiestandard erfüllen müssen. Dieser liegt höher als es die aktuell geltende EnEV vorsieht und somit ist eine Verschärfung der bestehenden Vorgabe nötig, damit Deutschland die EU-Richtlinie erfüllt.

Die Bundesländer haben sich Medienberichten zufolge bereits gegen eine Verschärfung ausgesprochen. Wie das weitere Vorgehen aussieht und dass die konkreten Vorgaben für die Privatgebäude erst einmal nicht veröffentlicht werden, will das Ministerium in den nächsten Wochen mit den Ländern abstimmen.

Der Niedrigstenergiestandard

Artikel 2 der EU-Gebäuderichtlinie definiert ein Niedrigstenergiegebäude als "ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden".

Wie hoch die Gesamtenergieeffizienz wirklich liegen muss, welche Energiequellen dafür eingesetzt werden dürfen und wann ein Gebäude damit als " Niedrigstenergiegebäude " legen die einzelnen Länder fest. Genau diese konkreten Vorgaben muss auch Deutschland noch liefern. Was die EnEV 2014 vorschreibt, reicht nicht aus.

Die EU-Gebäuderichtlinie

Die "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" wie sie offiziell heißt stammt aus dem Jahr 2010. Sie gilt als Hauptinstrument der EU zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand und gibt den Mitgliedsstaaten einige Verpflichtungen an die Hand. Dazu gehört,

  • dass die Länder sowohl eine Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • als auch geeignete Zertifizierungssysteme für Neubauten und Bestandsgebäude (wie etwa die Energieausweise )
  • und regelmäßige Überprüfungen von Heizkesseln und zentralen Klimaanlagen in Gebäuden organisieren. Heizungsanlagen, deren Kessel älter als 15 Jahre sind, müssen überprüft werden.
  • Zentraler Bestandteil der Richtlinie sind zudem Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude wie auch bestehender Gebäude mit einer Grundfläche von über 1.000 Quadratmeter, wenn diese renoviert oder modernisiert werden sollen. 

Anknüpfend an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 erlassen, die seit dem 1. Mai 2015 gilt. Sie regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sollen künftig verschärft werden. Bevor sich die Bundesregierung auf konkrete Vorgaben festlegt, wartet sie noch die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie ab, die noch dieses Jahr erfolgen soll.

Die aktuell geltende EU-Gebäuderichtlinie können Sie hier nachlesen.>>>

 

" Die Sanierung des Gebäudebestandes kommt nur schleppend voran"

Andreas Skrypietz ist Projektleiter der Kampagne "Haus sanieren – profitieren" bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Er erklärt, warum es so wichtig ist, dass EU-weit immer strengere Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden gelten und warum sich die Bundesregierung so schwer tut Vorgaben für Niedrigstenergiehäuser zu finden.

DHZ:   Seit Einführung der EnEV gelten strengere Vorgaben für die Gebäudeenergieeffizenz. Wird Bauen dadurch teurer? Und spart das wirklich so viel Energie?

Skrypietz: Sicher ist, dass diese Verbesserung der Energieeffizienz nicht zum Nulltarif zu haben ist. Mit den Herausforderungen zur Unterbringung der Flüchtlinge und dem zunehmenden Druck auf die Wohnungsmärkte, hat sich die Debatte um die Mehrkosten der neuen EnEV-Anforderungen verschärft. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen aus Kiel hat errechnet, dass seit 2000 die Baukosten um rund 40 Prozent gestiegen seien. Die steigenden Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz hätte daran einen Anteil von neun Prozent. Durch die weitere Anhebung der Anforderungen rechnet sie von einer nochmaligen Steigerung um neun Prozent. Anders sieht dies das Institut für Wohnen und Umwelt. Es schätzt die Mehrkosten für den Neubau eines KfW-70-Effizienzhauses auf 2,5 Prozent verglichen mit einem EnEV-2014-konformen Gebäude. Die Bundesregierung erwartet Mehrkosten der EnEV 2014 von etwa 3,7 Prozent. Auf die neuen Anforderungen entfallen rund zwei Prozent. In welcher Höhe mögliche Preissteigerungen aufgrund der Anforderungen EnEV 2016 auftreten werden, wird sich erst in Zukunft genau beantworten lassen. Ob damit auch die angestrebte Einsparung an Energie einhergehen wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Denn neben einer qualitativ hochwertigen Planung und Ausführung eines Neubaus gehören auch die Nutzer mit ihrem Verhalten mit ins Boot, wenn es um Energieeinsparung geht.

DHZ:   Die Vorgaben der EnEV sollen bis 2021 noch strenger werden. Ziel sind Niedrigstenergiegebäude . Bislang gibt es dafür noch keine klaren Vorgaben von Seiten der Bundesregierung. Warum ist es so schwer, derartige Kriterien festzulegen?

Skrypietz: Das Abkommen von Paris hat es mehr als deutlich gemacht: Wir müssen unsere Anstrengungen für mehr Klimaschutz steigern, soll das vertraglich vereinbarte Ziel, die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° C bis max. 2° C, eingehalten werden. Ein Teilschritt auf diesem Weg ist das so genannte ‚nearly zero building‘ wie es in der EU Gebäuderichtlinie formuliert ist. In Frage kommen dafür zum Beispiel ein zertifiziertes Passivhaus, ein KfW-40-Effizienzhaus, ein Nullenergiehaus oder gar ein anderes bereits am Markt erhältliches Konzept für neue Gebäude. Würde sich die Bundesregierung auf eines dieser Konzepte beschränken, müsste sie ebenso begründen, warum die anderen den Ansprüchen nicht entsprechen. Zudem muss die Regierung bei der Formulierung von Kriterien noch das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinspargesetzes von 1976 beachten: Bei der Anhebung von Anforderungen muss sie nachweisen, dass die Kosten der Effizienzmaßnahmen durch die Einsparungen auf der Energieseite aufgewogen werden. Zusätzlich gilt: eine Definition muss marktkonform und technologieoffen sein.

DHZ: Warum reichten die Vorgaben der EnEV noch nicht aus, um Niedrigstenergiegebäude zu bestimmen?

Skrypietz:   Die EnEV 2016 ist mit ihren Anforderungen ein Schritt in Richtung Niedrigstenergiegebäude , sie erreicht dieses Ziel aber noch nicht. Zu einem solchen Gebäude gehört nach unserer Auffassung weit mehr als der reine Energieverbrauch. Ein zukunftsfähiges Gebäude muss in seinem gesamten Lebenszyklus nachhaltig sein.In Zukunft wird nicht nur Energie eine knapper werdende Ressource sein, sondern auch der ökologische Einfluss von Baustoffen muss verstärkt Berücksichtigung finden.  Von der Planung über die Erstellung bis hin zur Sanierung und dem Abriss müssen Fragen des Rückbaus und der Recyclingfähigkeit von Bauprodukten und Konstruktionen eine wesentlich größere Rolle spielen. Denn auch die Bauprodukte beinhalten ein nicht unerhebliches Treibhauspotential, dass durch geschickte Baustoffwahl positiv beeinflusst werden kann. Der Energieverbrauch von neuen – und auch bestehenden – Gebäuden muss zudem in Zukunft nur noch so hoch sein, dass wir ihn aus erneuerbaren Energien decken können.

DHZ:   Wie kommt die energetische Gebäudesanierung insgesamt voran? Wo besteht möglicherweise noch Verbesserungsbedarf?

Skrypietz: Die Sanierung des Gebäudebestandes kommt aktuell nur schleppend voran. Hier besteht noch ein großer Handlungsbedarf insbesondere im Bereich der Information und Aufklärung. Um die im Pariser Abkommen international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, ist es entscheidend, dass auch der private Immobilienbesitzer die Einsparpotentiale, die in seinem Haus schlummern, hebt. Denn fast drei Viertel des Energieverbrauchs privater Haushalte entfallen auf die Beheizung des Wohnraums. Hier kann und sollte jeder seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aber nach wie vor ist einem großen Teil der Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch vielen Vermietern, nicht bekannt, welche Vorteile eine energetische Gebäudesanierung neben der reinen Energiekostenersparnis mit sich bringt. Komfortgewinn in den eigenen vier Wänden und Wertsteigerung der Immobilien können auch wichtige Anreize darstellen, eine Sanierung in Angriff zu nehmen. Um hier spürbare Fortschritte zu erzielen, ist es notwendig, den Bereich der direkten persönlichen Ansprache der Immobilienbesitzer weiter auszubauen.