Kurz vor Ende des Steuerjahrs 2011 kommt noch einmal Bewegung in die Steuergesetzgebung. Der Bundesrat stimmte dem "Gesetz zur Umsetzung der Betreibungsrichtlinie sowie Änderungen steuerlicher Vorschriften (Betreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz)" und dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" zu.
Wichtige Änderungen im Überblick
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz- Kindergeld: Betätigt sich Ihr volljähriges Kind für einen Freiwilligendienst, erhalten Sie für diese Zeit ausnahmsweise Kindergeld von der Familienkasse.
- Riester-Sparer: Bei einem nur abgeleiteten Riester-Anspruch muss ab 1.1.2012 ein Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr gezahlt werden, um von den vollen Riester-Zulagen profitieren zu können.
- Erststudium: Obwohl der Bundesfinanzhof für Werbungskosten plädierte, stellt der Gesetzgeber noch einmal klar, dass die Kosten im Zusammenhang mit einem Erststudium oder einer Erstausbildung nur als Sonderausgaben abziehbar sind. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug klettert ab 2012 von 4.000 Euro auf 6.000 Euro im Jahr.
- Ist-Versteuerung: Beträgt der Umsatz des Jahres 2011 nicht mehr als 500.000 Euro, können Unternehmer auch für 2012 einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Ursprünglich sollte das für 2012 nur bei einem Umsatz bis 250.000 Euro gelten. Der Vorteil der Ist-Versteuerung: Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihre Leistungen erst dann ans Finanzamt bezahlen, wenn Ihr Kunde seine Rechnung bezahlt und nicht bereits mit Ausführung der Leistung.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
