Ab 2024 sollen neue Heizungen vor allem mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausnahmen sind möglich. Das Wirtschaftsministerium rechnet mit jährlichen Kosten in Höhe von neun Milliarden Euro für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Bundesregierung hat sich auf neue Vorschriften für den Einbau von Heizungen verständigt und einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Danach soll ab 2024 jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Ministerium beziffert die jährlichen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen für die Hauseigentümer auf neun Milliarden Euro pro Jahr. Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren Einsparungen von rund elf Milliarden Euro gegenüber, hieß es. Zuvor hatte das Ministerium schon auf Härtefall-Ausnahmen Übergangsfristen und eine umfassende Förderung hingewiesen. Details zur Förderung liegen allerdings noch nicht vor. Der Gesetzesentwurf soll aller Voraussicht nach am 19. oder 24. April im Kabinett verabschiedet werden.
Hier die wichtigsten Punkte der geplanten Maßnahmen:
Keine Pflicht zum vorzeitigen Heizungsaustausch
Bestehende Heizungen können weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. "Es gibt keinen zusätzlichen rechtlichen Zwang, eine funktionierende Heizungsanlage vorzeitig zu ersetzen", heißt es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Zwar müssen Heizkessel grundsätzlich nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Die bisherigen Ausnahmen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit 1. Februar 2002 in ihren eigenen vier Wänden wohnen, gilt aber weiter. Allerdings sollen Heizkessel nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen befeuert werden. Gaskessel können danach nur dann noch dann genutzt werden, wenn sie vollständig mit grünen Gasen betrieben werden.
Ältere über 80 Jahren von Regeln ausgenommen
Für den Fall, dass eine Öl- oder Gasheizung schon vorher nicht mehr zu reparieren ist, soll es mehrjährige Übergangsfristen und eine Ausnahme für über 80-Jährige geben. Für diese entfällt im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen. Alle anderen können vorübergehend auch eine fossil betriebene Heizung einbauen. Allerdings muss diese innerhalb von drei Jahren so umgestellt werden, dass sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. So könnte etwa eine Gasheizung später im Rahmen einer Hybridheizung für besonders kalte Tage genutzt werden.
Weitere Ausnahmen möglich
Daneben ist eine allgemeine Härtefallregelung geplant. So sind Ausnahmen von den beschriebenen Regeln vorgesehen, wenn "der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht", wie es in Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums heißt. Besteht darüber hinaus die Aussicht auf den Anschluss an ein Fernwärmenetz kann bis zum Ende einer Übergangsfrist von zehn Jahren noch eine Heizung genutzt werden, die die 65-Prozent-Regel nicht erfüllt.
Neben Wärmepumpe auch andere Technologien möglich
Auch muss zur Erfüllung des 65-Prozent-Zieles nicht zwingend eine Wärmepumpe eingebaut werden. Vielmehr hat sich die Ampel auf Technologieoffenheit verständigt. Dabei sind für den Neubau und im Bestandsbau unterschiedliche Möglichkeiten vorgesehen. "Im Neubau sind Wärmepumpen bereits die Standardlösung, daher sieht der Gesetzesentwurf hier keine Biomasse-Heizungen als Option vor", heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Möglich sein soll neben dem Einbau einer reinen Wärmepumpe, der Anschluss an ein Fernwärmenetz, der Einbau einer Stromdirektheizung oder einer Solarthermieheizung, sofern sie den ganzen Wärmebedarf des Gebäudes abdeckt. Möglich sein soll auch der Einbau einer Hybridheizung, bei der an besonders kalten Tagen die Wärmepumpe oder Biomassenheizung durch eine fossile Heizung ergänzt werden darf.
Im Bestand Gas- und Biomasseheizungen weiter möglich
Der Einbau einer reinen Biomasseheizung mit Holz oder Pellets soll nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Der Einbau einer neuen Gasheizung soll weiter möglich sein. Allerdings unter der Voraussetzung, dass 65 Prozent erneuerbare Gase genutzt werden. Dazu zählen nachhaltiges Biomethan, Bio-Flüssiggas oder grüner und unter bestimmten Voraussetzungen blauer Wasserstoff.
Reine Wasserstoffheizungen als weitere Option genannt
Der Einbau von so genannten "H2-Ready-Gasheizungen", die später einmal ganz mit Wasserstoff betrieben werden kann, soll aber nur dann eingebaut werden dürfen, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gib und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
Finanzielle Hilfen werden versprochen
Schon jetzt kann nach der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) der Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Diese Förderung soll neu justiert werden, so dass der Einbau neuer Heizungen sozial abgefedert wird. "Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten", heißt es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Auch sollen energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch weiter von der Steuer abgesetzt werden können. Weitere Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt.
>>> Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt das Bundeswirtschaftsministerium in diesem FAQ zum Gebäudeenergiegesetz.