Energiekonzept der Bundesregierung Neue Förderung für die Offshore-Windenergie

Die Windkraft in der Nord- und Ostsee wird von der Bundesregierung stärker gefördert – sowohl durch Bürokratieabbau, als auch durch ein vergünstigtes Kreditprogramm. Die Förderung ist Bestandteil des 10-Punkte-Sofortprogramms mit der die Energiewende gelingen soll.

Die Bundesregierung hat den von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zur Energiewende beschlossen.

Ein Kernelement ist die Erlaubnis der Clusteranbindung von Offshore-Parks in Nord- und Ostsee. Bisher waren zum Teil mehrere Genehmigungen für einen Offshore-Windpark erforderlich. Zukünftig genügt ein Planfeststellungsbeschluss, in dem alle Belange berücksichtigt werden sollen. Die Bundesregierung will die entsprechenden Vorschriften, §§ 17 und 118 EnWG, ändern, um eine Sammelanbindung von Windparks in der Nord- und Ostsee zu ermöglichen. Die Einrichtung von diesen Clustern ist notwendig, um den Anschluss mehrerer Windparks auf See an eine Anschlussleitung zu erreichen.

Länder sind gefragt

Zudem soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm "Offshore Windenergie" mit einem Kreditvolumen von insgesamt fünf Milliarden Euro auflegen. Die Genehmigung von Infrastrukturprojekten ist jedoch in vielen Fällen Ländersache. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sagte: "Maßnahmen wie etwa die Sammelanbindung für Offshore-Windparks, die Förderung neuer Stromspeicher oder auch die deutschlandweite Netzausbauplanung sind wichtige Schritte für eine moderne Energieinfrastruktur. Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Länder die Genehmigungsverfahren für die bereits festgestellten vordringlichen Leitungsvorhaben in ihrem Gebiet vorantreiben".

Ein zentrales Problem des Ausbaus der Offshore-Windenergie ist die Anbindung in das Energienetz. Zum Ausbau leistungsfähiger Stromnetze beschloss die Bundesregierung lediglich, dass die Netzplattform mit den Vertretern der Branche ein permanentes Forum wird. Die Bundesregierung möchte einen deutschlandweiten Netzausbauplan festlegen. Für den ersten Entwurf eines Bundesbedarfsplans werden derzeit die Netzentwicklungspläne von den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet.

Neu errichtete Pumpspeicherkraftwerke und solche, die bestehende Kapazitäten erheblich erweitern, sind von den Netzentgelten für 20 Jahre nach Inbetriebnahme befreit. Dies wurde mit dem Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes im August 2011 umgesetzt. Die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf damit sowohl neue als auch bestehende Speicherkraftwerke für ihren Strombezug von der EEG-Umlage befreit werden.

Diese sind die zentralen Maßnahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms, die bisher umgesetzt wurden:
  • Anpassung der Seeanlagen-Verordnung,
  • Fünf-Milliarden-Kreditprogramm "Offshore-Windenergie",
  • Gründung der Netzplattform mit den wichtigsten Branchenvertretern,
  • Erlaubnis der Clusteranbindung von Offshore-Parks in Nord- und Ostsee.
Im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 20 Prozent und war damit die zweitgrößte Quelle der Stromerzeugung. Der Energieverbrauch ist im vergan genen Jahr trotz des kräftigen Wirtschaftswachstums um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Auch unter Berücksichtigung der milden Witterung hat sich die Energieeffizienz immer noch um drei Prozent erhöht. dhz