Wer einen Carport oder Schuppen baut, um auf dessen Dach eine Solaranlage zu installieren, kann die Kosten dafür momentan nicht steuerlich absetzen. Das Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass die Baukosten nicht dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage zugeordnet werden können. Doch der Bundesfinanzhof geht in Revision.

Nicht jedes Hausdach ist geeignet, um dort eine Solaranlage zu installieren. Um die eigene Energieversorgung trotzdem mit Sonnenstrom zu sichern und von der aktuell noch geltenden Einspeisevergütung zu profitieren, errichten viele zukünftige Betreiber von Photovoltaikanlagen extra dafür kleine Bauten wie Carports oder Schuppen. Doch diese müssen sie momentan komplett aus eigener Tasche finanzieren. Sie können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln nicht damit rechnen, die Baukosten steuerlich abzusetzen.
Das Gericht sprach sich in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: Finanzgericht Köln, 10 K 3587/11) dagegen aus, die Herstellungskosten des Gebäudes anteilig steuerlich anzuerkennen. Auch wollte es die Baukosten nicht dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage zuzuordnen, auch wenn das Gebäude zwingend erforderlich sei, um die Anlage betreiben zu können. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: III R 27/12) wird jetzt in der Revision das letzte Wort sprechen. dapd