Steuer aktuell Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Firmenwagens aufbewahren

Viele Handwerker nutzen ihren Firmenwagen auch privat. Bei der Steuererklärung ist es wichtig genau protokollieren zu können, in welchem Umfang der Wagen betrieblich genutzt wurde. Sonst verlangt das Finanzamt einen höheren steuerlichen Privatanteil.

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In der Praxis kann der Firmenwagen zum Steuersparmodell Nummer 1, aber ganz schnell auch zum Streitthema Nummer 1 werden. Die Sachbearbeiter und die Prüfer der Finanzämter gehen immer kritischer gegen Handwerksbetriebe vor und versuchen, den steuerlichen Privatanteil für die Firmenwagennutzung nach oben zu schrauben. Führen Sie jedoch Nachweise über den betrieblichen Nutzungsumfang, stehen Sie steuerlich auf der sicheren Seite.

Hintergrund für die Streitigkeiten wegen des Firmenwagens mit dem Finanzamt ist die Regelung zur Ermittlung des Privatanteils, der dem Gewinn zugeschlagen und besteuert wird. Viele Handwerker nutzen ihren Firmenwagen nämlich zu rund 70% privat und ermitteln den Privatanteil nach der so genannten 1%-Regelung. Die 1%-Regelung darf jedoch nur angewandt werden, wenn der Firmenwagen nachweislich zu mehr als 50% betrieblich genutzt wurde. Ist das nicht der Fall oder kann die betriebliche Nutzung von mehr als 50% nicht nachgewiesen werden, droht anstatt der 1%-Regelung die Schätzung des Finanzamts.

Beispiel:

Eine Friseurin, die halbtags im Salon ist und halbtags Kundenbesuche macht, nutzt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Ein Fahrtenbuch hat sie nicht geführt. Sie kann dem Finanzamt a) nachweisen, dass der Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt wurde oder b) den Umfang der betrieblichen Nutzung nicht nachweisen. Für den Pkw sind 8.000 Euro laufende Kosten angefallen.

  Variante a: 1%-Regelung Variante b: Schätzung
Zu versteuernder Privatanteil pro Jahr 3.600 Euro + Umsatzsteuer (30.000 Euro x 1% x 12 Monate) 5.600 Euro + Umsatzsteuer (Schätzung 70%ige Privatnutzung)

Nachweise verhindern Schätzung des Finanzamts

Das Finanzamt stellt keine großen Anforderungen an den Nachweis zum Umfang der betrieblichen Nutzung des Firmenwagens. Die mehr als 50%ige betriebliche Nutzung kann unter anderem folgendermaßen nachgewiesen werden:

  • Führung eines Fahrtenbuchs für einen repräsentativen Zeitraums von drei Monaten oder
  • Nachweis der betrieblichen Fahrten anhand von Aufzeichnungen aus Auftragsbüchern oder Ausgangsrechnungen und
  • Nachweis der Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Bei diesen Fahrten handelt es sich ebenfalls um betriebliche Fahrten, die den betrieblichen Nutzungsumfang erhöhen. dhz
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