Rentenreform Mütterrente: Kein Geld ab 1. Juli

Zum 1. Juli steigen die Renten und das neue Rentenpaket soll in Kraft treten. Wer dann eigentlich von der neuen Mütterrente profitieren sollte, muss sich noch gedulden. Die Ansprüche auf Mütterrente müssen erst noch berechnet werden. Das kann noch bis zum Herbst dauern.

Die Mütterrente verspätet sich. Wer davon profitiert, wird erst rückwirkend Geld bekommen. - © Foto: underdogstudios/Fotolia

Die Renten werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Rentner dürfen in diesem Jahr mit einem Anstieg von 1,67 Prozent in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern von 2,53 Prozent rechnen.

Doch obwohl zum 1. Juli auch das neue Rentenpaket der Bundesregierung – inklusive Rente mit 63 , Mütterrente, Flexi-Rente und der angepassten Erwerbsminderungsrente – in Kraft treten soll, müssen sich diejenigen, die durch die Beschlüsse zusätzliche Gelder durch die Mütterrente bekommen sollen, darauf einstellen, dass Zahlungen erst rückwirkend im Laufe des Jahres kommen.

Rentenzahlung nicht zum selben Zeitpunkt

Wie die Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt, ist die  geplante Mütterrente noch nicht in dem neuen Rentenbetrag enthalten. Sie wird getrennt von der Rentenanpassung bis zum Herbst berechnet. Die Betroffenen erhalten bis spätestens Ende 2014 ihre Bescheide. Gezahlt wird der Zuschlag rückwirkend.

Auch die höhere Rente wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten überwiesen. Wegen einer Rechtsänderung im Jahr 2004 wird Senioren, deren Rente im April 2004 oder später begonnen hat, das Geld nachschüssig ausgezahlt. Ende Juni erhalten sie also die Rente für Juni und damit noch in der bisherigen Höhe. Ende Juli erhalten sie die erste Rentenzahlung mit der Erhöhung. Anders sieht es aus, wenn die Rente vor April 2004 begonnen hat: Dann wird sie vorschüssig gezahlt, so dass schon Ende Juni erstmalig die um die Rentenanpassung erhöhte Juli-Rente auf dem Konto sein sollte.

Mütterrente: kein Antrag nötig

Vorsicht Online-Betrüger: Wer von der neuen Mütterrente profitiert, muss keinen Antrag stellen, sondern bekommt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten automatisch gutgeschrieben. Da im Internet derzeit angebliche und teils kostenpflichtige Antragsformulare für die ab 1. Juli 2014 geplante Mütterrente kursieren, weist die Rentenversicherung darauf hin, dass es sich dabei um Online-Betrüger handelt. Wer Fragen dazu hat, kann sich online bei der Rentenversicherung Bund informieren oder die kostenlose Servicenummer 0800-10004800 anrufen. dhz/dpa

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