Scharfe Kritik aus dem Handwerk Minijobs: Abschaffung oder Verteuerung – was Betrieben jetzt droht

Gesundheitsministerin Warken plant höhere Arbeitgeberbeiträge bei Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs gleich ganz streichen. ZDH-Präsident Dittrich nennt die Kommissionspläne "besonders problematisch" – aus dem Gebäudereinigerhandwerk kommt eine deutliche Warnung.

Reinigungskraft bei der Arbeit: Minijobs sind in der Gebäudereinigung weit verbreitet – der Bundesinnungsverband kritisiert die Reformpläne scharf. - © Andrii Lysenko - stock.adobe.com

Das Handwerk kritisiert mögliche Änderungen bei Minijobs scharf. Der Vorschlag der Rentenkommission, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status von Minijobs generell abzuschaffen, sei "besonders problematisch", erklärte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Minijobs seien ein unverzichtbares Flexibilitätsinstrument der Unternehmen, um auf schwankende Auftragslagen, personelle Engpässe und Kundenwünsche zu reagieren. Hier brauche es "definitiv andere Lösungen". Heftige Kritik kommt auch vom Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV).

Rentenkommission gegen Sonderstatus von Minijobs

Der Grund der Kritik: In einem der 33 Vorschläge zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) heißt es: "Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen." Noch ist es nicht so weit. Zuerst einmal muss der Koalitionsausschuss am 1. Juli über den weiteren Fahrplan der Gesetzgebung entscheiden, wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte. Dann müssen entsprechende Änderungen im Kabinett verabschiedet und im Bundestag beraten werden.

Auch Warken plant Änderungen für geringfügig Beschäftigte

Zuvor hatte schon Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Kranken- und Pflegeversicherung mit höheren Arbeitgeberbeiträgen für Minijobber für Aufregung gesorgt. Denn er sieht vor, dass die allein von den Arbeitgebern zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung für Minijobber von derzeit 13,0 auf 17,5 Prozent ansteigen sollen. Auch sollen Arbeitgeber künftig für Minijobber einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Damit würden sich die von den Arbeitgebern zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber von aktuell rund 31 Prozent auf rund 39 Prozent erhöhen. Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag abschließend beraten werden.

Gebäudereiniger kritisieren Schlingerkurs

Kritik kommt deshalb vom BIV: "Mal hü, mal hott – mal will die Bundesregierung die Minijobs für Unternehmen verteuern, mal will die Rentenkommission die Minijobs abschaffen", sagte BIV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Molitor. Dieser Schlingerkurs sorge bei Unternehmen und deren Beschäftigten vor allem für Verunsicherung. 

Molitor: Arbeitgeber zahlen schon heute viel für Minijobs

Erneut sprach sich der Verband gegen höhere Sozialbeiträge für Minijobber aus. Dies gelte umso mehr, da Minijobs für Arbeitgeber schon jetzt "die teuerste Form der Beschäftigung" seien, sagte Molitor. Er wies außerdem darauf hin, dass Minijobs wegen des Nettoeffektes vor allem bei den Beschäftigten selbst beliebt seien. "Bei einem möglichen Wegfall oder einer Reduktion muss die Politik Sorge dafür tragen, dass nicht Schwarzarbeit oder gar der Komplettrückzug aus dem Arbeitsmarkt die Folgen sind", betonte er.

Minijobs: Zahlen und Rahmenbedingungen

Laut Minijobzentrale sind derzeit rund 6,5 Millionen Menschen in Deutschland geringfügig im Gewerbe beschäftigt, viele von ihnen im Handel und im Gastgewerbe, aber auch im Handwerk. Der Verdienst im Minijob ist derzeit auf 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr begrenzt. Die Arbeitgeber zahlen inklusive einer Pauschalsteuer und Umlagen 31,17 Prozent. Arbeitnehmer zahlen meist keine Sozialabgaben, es sei denn, sie nutzen die Möglichkeit, freiwillig 3,6 Prozent des Lohnes in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Viele Minijobber verzichten auf freiwillige Rentenzahlungen

Viele Minijobber nutzen die "Opt-out-Möglichkeit" und verzichten damit auf die freiwillige Einzahlung, reduzieren so aber auch ihre Rentenansprüche. Diese Option soll den Vorschlägen der Kommission zufolge abgeschafft werden. Wegfallen sollen auch die Begünstigungen für den Midijobbereich für Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro, für die es derzeit einen Beitragsrabatt gibt.

Freiwillige Rücknahme der Opt-out-Möglichkeit ab 1. Juli

Kleine Notiz am Rande aus der Minijobzentrale: Wer sich als Minijobber bisher für die Opt-out-Möglichkeit entschieden hat, kann dies ab dem 1. Juli rückgängig machen. Dies war bisher nicht möglich.