Steuer aktuell Minijobber: Antworten auf Zweifelsfragen

Stellen Sie aus welchen Gründen auch immer eine Aushilfskraft für Arbeiten in Ihrem Haushalt an, müssen Sie für diesen Minijobber pauschale Abgaben an die Bundesknappschaft abführen. Doch wie hoch sind die Beiträge und was gilt genau bei der Rentenversicherungspflicht? Antworten im Überblick.

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Welche Abgaben sind für 450-Euro-Minijobs in Privathaushalten zu zahlen?

Für Arbeitgeber sind das in der Regel:

  • Fünf Prozent des Arbeitsentgelts zur Krankenversicherung,
  • Fünf Prozent des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung,
  • Zwei Prozent des Arbeitsentgelts als einheitliche Pauschsteuer,
  • 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts zur gesetzlichen Unfallversicherung und
  • 0,84 Prozent des Arbeitsentgelts als Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 / U2).

Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung: 13,9 Prozent des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung, sofern das Arbeitsentgelt mindestens 175 Euro beträgt. Bei geringerem Arbeitsentgelt ist der Anteil des Minijobbers höher.

Können sich 450-Euro-Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

450-Euro-Minijobber können bei Ihrem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Grundsätzlich ist dazu ein schriftlicher Antrag erforderlich. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten wird diese schriftliche Erklärung auf dem Haushaltsscheck abgegeben.

Dazu ist auf dem Haushaltsscheck mit der Kennziffer "06" das Feld bei Punkt 10 "beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" mit einem Kreuz zu markieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschreiben den Haushaltsscheck und senden diesen an die Minijob-Zentrale. Diese prüft den Befreiungsantrag, berechnet und zieht die entsprechenden Beiträge im Lastschriftverfahren ein.

Tipp: Aufgrund dieser vielen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt hat die Minijob-Zentrale einen 27 Seiten umfassenden Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht (abrufbar hier).

Weitere Steuertipps gibt es im   DHZ-Steuerarchiv .