Rentenversicherungspflicht Minijob: Altersvorsorge, nein Danke

Millionen Deutsche arbeiten im Minijob. Viele lassen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien. Sie verzichten jedoch auf mehr als nur den minimalen Anstieg des späteren Rentenbetrags.

Die Gebäudereinigung ist eine der Branchen mit vielen Minijobs. - © Foto: diego cervo/Fotolia

Seit über einem Jahr haben Minijobber monatlich statt 400 Euro ganze 450 Euro auf dem Gehaltskonto. Die Lohnsteuer zahlt meist der Arbeitgeber als pauschalen Betrag. Vorausgesetzt sie haben sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, steigt damit für die Minijobber auch die zu erwartende Rente: um ganze 4,45 Euro pro Monat. Das ist so verschwindend gering, dass viele von ihnen auf die Idee kommen, sich die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu sparen. Denn die Mehrheit der Minijobber nutzt die Möglichkeit, sich von den Einzahlungen befreien zu lassen.

"Minijobber müssen sich nicht mehr freiwillig melden, wenn sie in die Rentenversicherung einzahlen wollen", sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Praxis verläuft heute umgekehrt: Minijobber müssen einen Befreiungsantrag ausfüllen, wenn sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen möchten. Und genau diese Möglichkeit nehmen etwa drei Viertel der Minijobber wahr. Das ging bereits im vergangenen Jahr aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor und wird nun durch einen Bericht der Minijob-Zentrale bestätigt.

Nur 21,2 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich, die im vergangenen Jahr ihre Beschäftigung aufgenommen haben, zahlen eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Bei den Minijobbern in Privathaushalten lag der Vergleichswert zum 31. Dezember 2013 bei 19,7 Prozent.

Minijobber: Ansprüche auf Reha, Riester und Rente

Woran das genau liegt, kann Manuela Budewell auch nur spekulieren. Doch ihrer Meinung nach übersehen viele die Vorteile, die eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung bringt.

"Der Rentenbetrag ist hierbei nur ein Punkt", sagt sie und zählt auf, wovon Minijobber dennoch profitieren können. So seien sie im Erwerbsminderungsfall voll abgesichert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre versichert ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.

"Außerdem erwerben pflichtversicherte Minijobber einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen, haben Anspruch auf private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wie die Riester-Rente, sie können abgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und gegebenenfalls früher eine Altersrente bekommen", erklärt die Mitarbeiterin der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistungen seien vergleichbar mit denen einer richtigen Vollzeitbeschäftigung, obwohl der Minijobber viel weniger einzahlt.

Wer bezahlt was?

  • Seit 2013 zahlen Minijobber im gewerblichen Bereich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent selbst einen Eigenbeitrag dazu. Dieser liegt in der Regel bei 3,9 Prozent. So kommen sie insgesamt auf den gleichen Beitragssatz wie regulär Beschäftigte. Diese teilen sich die Beiträge jedoch je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag der Minijobber deshalb bei 17,55 Euro pro Monat.  Dabei steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro. Wenn der Minijobber sich befreien lässt und nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, erhöht ein Jahr Minjob die monatliche Rente um rund 3,50 Euro.
  • Im Privathaushalt – etwa bei vielen Putz- oder Betreuungsstellen – muss der Minijobber dagegen 13,9 Prozent selbst zahlen, der Arbeitgeber übernimmt fünf Prozent.

Dass bislang nur so wenige die Versicherungsmöglichkeit nutzen liegt nach Ansicht der Bundesregierung daran, dass viele Minijobber bereits Rentner seien oder Ansprüche aus einem anderen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Dann wäre das Einzahlen gerade mit Blick auf die Absicherung gegen die Erwerbsminderung unnötig.

Infomöglichkeiten über Minijobs bietet sowohl die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Frage-Antwort-Katalog und die Minijob-Zentrale, deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. jtw