Gesetzespaket steht Mindestlohn: Die Ausnahmen stehen fest

Das Gesetz zum Mindestlohn steht. Die Parteispitzen von Union und SPD haben sich auf eine Reihe von Ausnahmen und eine Altersgrenze geeinigt. Doch schon jetzt sieht das Ifo-Institut 900.000 Arbeitsplätze in Gefahr.

Das Gesetzespaket für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro steht. - © Foto: Axel Schmidt

Zum 1. Januar 2015 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro kommen. Übergangsfristen bis Ende 2016 gibt es nur für die Branchen, für die per Tarifvertrag bereits eine Lohnuntergrenze gilt – auch wenn diese niedriger ausfällt.

Nach monatelangem Tauziehen hat Arbeitsministerin Nahles ihr bis zuletzt umstrittenes Mindestlohnpaket fertiggestellt und am gestrigen Dienstag an die anderen Ministerien zur sogenannten Ressortabstimmung zugeschickt. Am Vorabend hatten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel zu dritt über letzte Details geeinigt. Am 2. April soll das Kabinett das Mindestlohngesetz beschließen, bevor sich Bundestag und Bundesrat damit befassen.

Die Eckpunkte des Mindestlohnpakets

Seitdem es der branchenübergreifende Mindestlohn in den Koalitionsvertrag geschafft hat, wird über mögliche Ausnahmen diskutiert. Die SPD wollte zunächst praktisch keine Ausnahmen zulassen. Doch nun sind Kompromisse gefunden. So soll es künftig auch eine Altersgrenze geben.

Folgende Ausnahmen sollen nach dem Entwurf von Arbeitsministerin Nahles gelten:

  • Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung. Dies soll verhindern, dass sich die Betroffenen für Arbeit statt Ausbildung entscheiden.
  • Für Langzeitarbeitslose, die mit einem Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit einen Job finden, ist eine Karenzzeit von einem halben Jahr ohne Mindestlohn vorgesehen. Anschließend sollen die Arbeitgeber auf Antrag einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
  • Bei maximal vierwöchigen Praktika zur Berufsvorbereitung soll der Mindestlohn genau so wenig gelten wie für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Bislang waren auch Rentner, Minijobber und Studierende im Gespräch, die vom Mindestlohn ausgenommen werden könnten. Da sie jedoch als normale Arbeitnehmer gelten, wenn sie sich etwas hinzuverdienen, sind sie nicht vom Mindestlohn ausgenommen.

Ab dem 1. Januar 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn flächendeckend für alle Arbeitnehmer gelten. Schon ein Jahr später könnte er von den bislang beschlossenen 8,50 Euro an weiter steigen. Zuständig dafür ist eine paritätisch besetzte Kommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Maßstab für die Erhöhung ist die Lohnentwicklung der vorangegangenen zwei Jahre sein.

Nach Angaben von SPD-Parteichef und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel profitieren vier Millionen Beschäftigte von den Regelungen. Doch nach Ansicht des Münchner Ifo-Instituts gefährdet der Mindestlohn auch eine Menge Jobs. Bis zu 900.000 Arbeitsplätze seien in Gefahr warnen die Wirtschaftsforscher mit Blick auf die zukünftige Entwicklung.

Verlierer des Mindestlohns: die Aufstocker

"Besonders stark negativ betroffen sind die heutigen Aufstocker", sagte ifo-Experte Ronnie Schöb von der FU Berlin. Beschäftigte, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, hätten kaum etwas von der Lohnerhöhung, seien aber einem viel höheren Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt. Steige der Stundenlohn eines alleinstehenden Aufstockers von 5 Euro auf 8,50 Euro, erhöhe sich sein Netto-Einkommen wegen der Verrechnung mit dem ALG II nur um 60 Euro oder 6,1 Prozent. Für den Arbeitgeber aber erhöhten sich die Arbeitskosten um 70 Prozent.

Kritik kommt auch von Teilen der Union und der Wirtschaft, die sich eine höhere Altersgrenze gewünscht hatten. Das Argument: 60 Prozent der jungen Leute in Deutschland beginnen ihre Ausbildung erst mit 18 oder 19 Jahren. In anderen europäischen Ländern seien die Folgen eines auch schon für junge Menschen geltenden Mindestlohns zu sehen: In Frankreich zum Beispiel liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 25 Prozent, in Deutschland dagegen bei unter 10 Prozent. dhz/dpa