Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Das Baugewerbe kritisiert die neuen Förderbedingungen scharf. Insgesamt soll es zwar deutlich mehr Fördergelder für Sanierungen geben, die Fördersätze in den einzelnen Programmen sinken jedoch. Neu ist ein Gaskessel-Tauschbonus.

Die Bundesregierung will bei der neuen milliardenschweren Gebäudeförderung die Sanierung in den Vordergrund stellen und möglichst viele in die Förderung einbeziehen. "In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). So soll es etwa für den Austausch einer Wärmepumpe künftig bis zu 24.000 Euro statt wie bisher 30.000 Euro an Fördergeldern geben. Bei Komplettsanierungen werde die Förderung auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Anlagen, die Gas verbrauchen, sollen nicht mehr gefördert werden.
Baugewerbe befürchtet Rückgang der Sanierungen
Das Baugewerbe kritisiert die Änderungen scharf. "Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Nötig sei eine höhere Förderung statt einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meine.
Es sei zwar richtig, dass angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung von Gebäuden gesetzt werde. Der eingeschlagene Weg sei aber falsch. Dies betreffe auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. "Es wird weniger saniert werden", befürchtet er. Auch die Tatsache, dass für den Neubau noch keine verlässlichen Förderbedingungen für 2023 vorlägen, werde zumindest private Häuslebauer vom Bauen abhalten.
In der Kritik: Wegfall von Zuschüssen für Komplettsanierungen
Heftige Kritik kommt auch von Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft. "Das Bundeswirtschaftsministerium setzt bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen oben drauf: Von heute auf morgen wird die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt", sagte er. Neben dem Vertrauensverlust und der Planungssicherheit mache der Wegfall der Zuschussförderung die Bundesförderung für effiziente Gebäude unattraktiv.
Bis zu 13 Milliarden Euro für Sanierungen im Jahr
Wie das Bundeswirtschaftsministerium zuvor mitteilte, sollen die Änderungen ab dem 27. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in gestufter Reihenfolge ab dem 28. Juli in Kraft treten. Förderungen soll es insbesondere für die Sanierung von ineffizienten Gebäuden geben. "Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau", begründet Habeck die Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEG) So sind künftig von den jährlichen Mitteln in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro rund zwölf bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt rund acht Milliarden für die Sanierungsförderung ausgegeben.
Erste Änderungen ab Ende Juli
Darüber hinaus soll die Antragstellung für die Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden oder für Einzelmaßnahmen vereinfacht werden. Wer eine Komplettsanierung plant, soll sich an die KfW wenden. Hier gelten die neuen Förderbedingungen ab dem 28. Juli 2022. Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 um 24 Uhr bei der KfW eingegangen sind, gilt der Vertrauensschutz. Sie erhalten weiter die alten Förderkonditionen.
Für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern oder dem Einbau einer Wärmepumpe ist künftig nur noch die Bafa (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) zuständig. Hier gelten die neuen Förderbedingungen ab dem 15. August 2022. Bis zum 14. August können Anträge zu den alten Bedingungen gestellt werden. Die KfW-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung entfällt. Gasverbrauchende Anlagen werden künftig nicht mehr gefördert. Vielmehr soll es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben.
Bei Komplettsanierung gibt es maximal 67.500 Euro
Um möglichst vielen eine Förderung zu ermöglichen, werden die Fördersätze um fünf bis zehn Prozent gesenkt. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 Euro. Maßnahmen zum Dämmen sollen bis zu 20 Prozent gefördert werden, Wärmepumpen bis zu 40 Prozent. Bei Komplettsanierungen gibt es bei maximalen förderfähigen Kosten von 150.000 Euro zwischen 25 Prozent für eine Sanierung auf der Effizienzhausstufe 85 und 45 Prozent für ein Haus im EH-40-Standard. Dabei könne die Zinsverbilligung für neu gewährte KfW-Kredite in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter. Der EH-100 Standard wird nicht mehr gefördert.
Bei der Neubauförderung soll die Förderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt werden. Die Tilgungszuschüsse sollen auf fünf Prozent gesenkt werden. Ab 2023 soll die Gebäudeförderung für den Neubau vom Bundesbauministerium in Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium neu ausgerichtet werden. Bis dahin laufe das Programm EH40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.