Im Jahr 2021 ereigneten sich etwas mehr Arbeits- und Wegeunfälle als im Vorjahr. Die Zahl der Berufskrankheiten schnellte hingegen in die Höhe. Dies liegt nicht alleine an der Corona-Pandemie.

Ein Abrutschen von der Leitersprosse oder eine Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zum Betriebsgelände: Im Arbeitsalltag lauern viele Gefahren. Das Risiko, einer von ihnen persönlich zu begegnen, hat 2021 leicht zugenommen. Das geht aus Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor. Demnach ereigneten sich im letzten Jahr 22,95 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter (2020 waren es 21,54 Unfälle).
Leichter Anstieg bei Arbeits- und Wegeunfällen
Knapp 760.000 meldepflichtigen Arbeitsunfälle verzeichnete die DGUV 2021. Das waren rund 46.000 mehr als im Vorjahr, aber immer noch deutlich weniger als 2019 (ca. 800.000). Auch die Zahl der Wegeunfälle liegt unter dem Level des letzten vorpandemischer Jahres aber deutlich über dem des vergangenen: Zwölf Prozent Anstieg meldet die DGUV. Das entspricht etwa 171.000 Unfällen. Die Arbeits- oder Wegeunfälle führten insgesamt seltener zu einer Unfallrente. Äußerst traurig ist der Anstieg der tödlichen Unfälle bei der Arbeit um 56 auf 370. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle sank um elf auf 227.
Berufskrankheiten nehmen stark zu
Die Zahl der Berufskrankheiten hat stark zugenommen. Gab es 2019 noch knapp 80.000 Verdachtsanzeigen, so waren es im ersten Pandemiejahr schon 106.000 und im Jahr 2021 dann rund 228.000. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten stieg dementsprechend auf ca. 124.000. Hierfür war jedoch nicht allein die Corona-Pandemie verantwortlich.
Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 der Unterlassungszwang bei einer Reihe von Berufskrankheiten abgeschafft. Als Folge hiervon entfiel die Unterscheidung zwischen anerkannten Berufskrankheiten und solchen, bei denen der Beruf zwar die Ursache war, die Versicherten aber ihre Tätigkeit für eine Anerkennung hätten aufgeben müssen.
Die Zahl der Berufskrankheits-Renten nahm um rund fünf Prozent auf etwa 5.300 zu. Insgesamt 2.548 Versicherte verstarben infolge einer Berufskrankheit. Die Hauptursache hierfür waren asbestbedingte Krebserkrankungen.
Zahl der Schülerunfälle geht zurück
Der Schutz der Schüler-Unfallversicherung umfasst Schülerinnen und Schüler, Studierende an Hochschulen und Kinder in Tagesbetreuung. Träger der Schüler-Unfallversicherung sind die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Sie verzeichneten 2021 insgesamt rund 718.000 meldepflichtige Unfälle, ein Minus von knapp sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon ereigneten sich etwa 655.000 Unfälle während des Besuchs der Bildungseinrichtung, insbesondere im Schulsport. Ca. 62.500 Unfälle geschahen auf dem Weg zur Bildungseinrichtung.
2021 erhielten 578 Versicherte erstmals eine Unfallrente aufgrund eines Unfalls von ihrer Unfallkasse, 281 weniger als 2020. 23 Versicherte verloren infolge eines Unfalls ihr Leben, 16 davon auf dem Weg zur Bildungseinrichtung.
Aufwendungen leicht rückläufig
Die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger gingen gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Sie betrugen:
- 1,22 Mrd. Euro für Aktivitäten im Arbeitsschutz, zum Beispiel die Beratung der Betriebe
- 6,12 Mrd. Euro für finanzielle Entschädigung, zum Beispiel Renten
- 1,62 Mrd. Euro für Verwaltung und Verfahren
Nur die Aufwendungen für Heilbehandlung und Rehabilitation von Versicherten nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten nahmen zu. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 30 Mio. Euro auf 5,07 Mrd. Euro.
Beitragsentwicklung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Zweig der Sozialversicherung, für den nur die Arbeitgebenden Beiträge zahlen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen keine Gewinne, sondern legen ihre Aufwendungen auf die beitragszahlenden Unternehmen und Einrichtungen um.
Für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe bedeutete dies 2021, dass Beiträge in einer Gesamthöhe von insgesamt 10,62 Mrd. Euro zu zahlen waren - 1,55 Mrd. Euro weniger als im Vorjahr. Hier kam ein Sondereffekt zum Tragen: Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG hat im Jahr 2022 auf eine Vorschusserhebung umgestellt. Der Rückgang ist also im Wesentlichen ein statistischer Einmaleffekt, ohne dauerhafte Wirkung.
Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsträgern gibt es bei den Berufsgenossenschaften keinen fixen Beitragssatz. Sie erheben risikogerechte Beiträge. Um die volkswirtschaftliche Belastung der Unternehmen durch den Unfallversicherungsbeitrag angeben zu können, berechnet die DGUV einen durchschnittlichen Beitragssatz. Dieser belief sich 2021 auf 0,96 Euro je 100 Euro Lohnsumme. Er lag damit erstmals unter 1,00 Euro je 100 Euro Lohnsumme.
Für den Umlagebeitrag der Unfallkassen mussten Unternehmen in öffentlichem Eigentum und die öffentlichen Haushalte insgesamt 1,76 Mrd. Euro aufbringen, ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. DGUV/aul