Stromlieferant wider Willen Marktstammdatenregister-Verordnung: Der blanke Bürokratie-Irrsinn

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sorgt für großes Bürokratie-Chaos. Tausende Betriebe sind betroffen. Denn: Als registrierungspflichtiger Stromlieferant gilt bereits, wer anderen Strom aus seiner Steckdose anbietet. ZDH und DIHK üben scharfe Kritik.

Harald Czycholl

Hinter dem sperrigen Begriff der Marktstammdatenregisterverordnung verbirgt sich ein krasser Bürokratie-Hammer. - © Adeus Buhai - stock.adobe.com

Einem Regelwerk einen Titel zu geben, bei dem möglichst niemand erahnen kann, worum es dabei geht, ist die hohe Schule der Bürokratie. Und die wird in deutschen Amtsstuben immer noch perfekt beherrscht. Die "Marktstammdatenregisterverordnung" (MaStRV) ist so ein Beispiel – ein schöneres Wortungetüm hätte sich kein Bürokratiekritiker ausdenken können.

Doch was zunächst einmal lustig klingt, hat es in sich – und verursacht vor allem für kleine und mittlere Unternehmen hierzulande große Probleme. Grundsätzlich geht es bei der Verordnung darum, die Verteilung des Stroms besser nachvollziehen zu können – ein durchaus sinnvolles Anliegen, weil im Zuge der Energiewende die Netzstabilität zunehmende Probleme bereitet. Doch die Verordnung erfasst nicht nur Stromerzeuger und -lieferanten, sondern macht qua Definition auch unzählige Unternehmen und Verbraucher zu Stromlieferanten, die davon gar nichts wissen. "Jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert" ist demnach ein Stromlieferant, unabhängig davon, ob die Lieferung entgeltlich erfolgt oder kostenlos. Kurz gesagt: Wer eine Steckdose hat, die andere nutzen, ist ein Stromlieferant.

Marktstammdatenregister-Verordnung: ZDH und DIHK schicken Protestschreiben

Das führt zu völlig absurden Konstellationen: Kunden von Handwerksbetrieben und Bauunternehmen werden auf diese Weise zwangsweise zu registrierungspflichtigen Stromlieferanten, denn die Firmen können den für ihre Maschinen benötigten Strom kaum selbst mitbringen. Und auch Betriebe, die Aufträge an Fremdfirmen vergeben, werden vorübergehend zu Stromlieferanten und stehen vor erheblichem Verwaltungsaufwand, um die Strommengen zu erfassen und an die Bundesnetzagentur zu melden. Eigentlich ist die Neuregelung bereits seit März dieses Jahres in Kraft. Doch weil die Technik noch nicht mitspielt, kann sie erst ab dem kommenden Jahr umgesetzt werden. Dann soll ein Webportal freigeschaltet werden, über das die abgegebenen Strommengen an die Behörde gemeldet werden müssen.

"Die vorgesehenen Regelungen zu den Meldepflichten von Strom- und Gaslieferanten schießen deutlich über das Ziel hinaus", kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Sie führen zu einer erheblichen bürokratischen Belastung der Wirtschaft, der kein Nutzen für die Energiewende gegenübersteht." Gemeinsam mit Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), hat Schwannecke ein Protestschreiben an Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) geschickt. Die Verbände fordern darin eine Bagatellgrenze für Energielieferungen, so dass die Abgabe geringer Strommengen an Dritte nicht mehr unter die amtliche Meldepflicht fällt .

Bundesnetzagentur will Verordnung nicht buchstabengetreu umsetzen

"Nach der Definition der Bundesnetzagentur besteht eine Meldepflicht bereits, wenn ein Unternehmen zum Beispiel Strom an eine ausgelagerte Kantine weiterleitet", sagt ZDH-Generalsekretär Schwannecke. Auch wer für eine Reparatur an einem Betriebsgebäude eine Fremdfirma beschäftigt, muss nach dem Wortlaut des Gesetzes deren Stromverbrauch messen und an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Das kann zu beinahe kafkaesken Situationen führen: Kommen zehn Monteure vorbei, um als Auftragnehmer das undichte Dach einer Betriebshalle zu reparieren, muss der Auftraggeber strenggenommen für jede einzelne der Flex-, Bohr- oder Schraubmaschinen mobile Stromzähler anschaffen, nach getaner Arbeit die verbrauchten Kilowattstunden ablesen und die Datensammlung an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Eine fehlende Meldung stellt der Verordnung zufolge eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet: Je nach Schwere des Verstoßes können dann bis zu 50.000 Euro Strafe fällig werden – eine Summe, die kleinere Betriebe in ihrer Existenz gefährden kann.

Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur hat bereits auf die Kritik reagiert – aber anders, als von den Verbänden erwartet: Statt die Verordnung zu ändern, soll sie nun nicht buchstabengetreu umgesetzt werden. Bei reinen Weiterverteilern, die Strom aus dem Netz beziehen und anderen zum Verbrauch weitergeben, liege zwar rechtlich betrachtet eine Stromlieferung vor. Es sei allerdings kein energiewirtschaftlicher Anknüpfungspunkt erkennbar. "In diesen Fällen verzichtet die Bundesnetzagentur auf die Durchsetzung der Registrierung als Stromlieferant im Marktstammdatenregister", kündigt die Behörde im schönsten Bürokratendeutsch an.

Doch eine Restunsicherheit bleibt – denn niemand weiß, ob man sich am Ende wirklich auf diese Ankündigung verlassen kann oder ob zu einem späteren Zeitpunkt doch noch der Wortlaut der Marktstammdatenregisterverordnung zum Tragen kommt.

Die höchsten Strompreise in Europa

Gemeinsam mit Dänemark hat Deutschland die höchsten Strompreise in Europa. Das ist eine direkte Folge der Energiewende: Die EEG-Umlage steigt Jahr für Jahr weiter an und auch die Netzentgelte werden immer teurer, weil die volatilen Strommengen aus erneuerbaren Quellen einen Netzausbau nötig machen. Derzeit machen die Netzentgelte bei kleinen Handwerksbetrieben und Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden knapp ein Viertel der Stromkosten aus. Auf die Beschaffung des Stroms entfällt knapp ein Fünftel. Der Rest, knapp 55 Prozent, geht auf das Konto von Steuern, Abgaben und Umlagen, wobei die EEG-Umlage allein 23,5 Prozent ausmacht.

Bei großen Handwerksbetrieben mit einem Jahresverbrauch von mehr als 160.000 Kilowattstunden macht die EEG-Umlage sogar rund ein Drittel des Strompreises aus, da größere Unternehmen den Strom oft günstiger einkaufen können. Für Netzentgelte fallen rund 24 Prozent an. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert, dass vor allem mittelständische Betriebe und Privathaushalte die Kosten der Energiewende schultern müssen. Eine faire und bezahlbare Verteilung dieser Kosten könne nur über eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt erreicht werden. czy