Von Arbeitgebern hat das Finanzamt bereits am 28. Februar 2017 die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2016 erwartet. Doch längst sind nicht alle Bescheinigungen beim Finanzamt eingegangen. Warum die Lohnsteuerbescheinigung 2016 schnellstmöglich übermittelt werden sollte und was steuerlich zu beachten ist – das erfahren Sie hier.
Haben Sie nur Minijobber in Ihrem Handwerksbetrieb, gibt es eine gute Nachricht für Sie. Da Sie die zwei Prozent Lohnsteuer an die Minijobzentrale überweisen und nicht ans Finanzamt, müssen Sie keine Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt übermitteln. Zur Übermittlung sind nur Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer beschäftigen, bei denen die monatliche Lohnsteuer nach deren Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermittelt wird.
Stichtag 28. Februar 2017 verschlafen – sofort reagieren
Haben Sie es nicht geschafft, die Lohnsteuerbescheinigung 2016 zum Stichtag 28. Februar 2017 in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln, sollten Sie das umgehend nachholen. Das Finanzamt wird die Übermittlung erfahrungsgemäß zwar erst Mitte April 2017 anmahnen. Doch die verspätete Abgabe birgt die beiden folgenden Risiken:
- Sind Sie durch die verspätete Abgabe einmal auffällig geworden, kann es passieren, dass der Sachbearbeiter im Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung vorschlägt.
- Ergeben sich für einzelne Mitarbeiter in der Steuerklassenkombination III/V oder VI Steuernachzahlungen und das Finanzamt kann diese von den Arbeitnehmern durch Ihre verspätete Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr eintreiben, holt sich das Finanzamt das Geld von Ihnen im Haftungsweg.
Steuertipp: Geben Sie für 2016 erstmals eine Lohnsteuerbescheinigung in elektronischer Form beim Finanzamt ab, müssen Sie sich vorher beim Finanzamt elektronisch authentifizieren (elsteronline.de – "Zur Authentifizierung"). Haben Sie die Übermittlung bis zum 28. Februar 2017 noch nicht geschafft, sollten Sie sich umgehend authentifizieren. Denn die erstmalige Authentifizierung kann sich schon ein paar Wochen hinziehen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
