Steuertipp Lebensmittelentnahmen: Diese steuerlichen Pauschbeträge gelten 2018

Stellen Sie Lebensmittel her oder handeln damit, unterstellt das Finanzamt, dass Sie und ihre Familienmitglieder sich auch privat bedienen. Deshalb wird von Ihnen verlangt, dass Sie bestimmte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) versteuern. Die Pauschbeträge für 2018 wurden vom Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht.

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Bei diesen Pauschbeträgen für Sachentnahmen 2018 handelt es sich um Erfahrungswerte, an denen es nichts zu rütteln gibt. Diese Pauschbeträge sind ertrag- und umsatzsteuerlich unabhängig von Ihren Ess- und Trinkgewohnheiten anzusetzen.

Das bedeutet im Klartext: Sind Sie selbständige Metzgerin und Ihr Ehegatte ist Vegetarier, müssen Sie für Ihren Ehegatten die Pauschbeträge steuerlich dennoch berücksichtigen.

So ermitteln Sie die Pauschbeträge 2018 für Sachentnahmen

Die vom Bundesfinanzministerium festgelegten Pauschbeträge für Sachentnahmen 2018 können Sie einem Schreiben vom 13. Dezember 2017 entnehmen .

Es gelten folgende Besonderheiten:

  • Die Pauschbeträge müssen Sie für sich, für Ihren Ehegatten (bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) und für jedes Ihrer Kinder versteuern.
  • Bei Kindern gilt: Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes müssen Sie nichts versteuern, ab dem 3. bis zum 12. Geburtstag nur 50 Prozent des Pauschbetrags.
  • Bei den Pauschbeträgen für Sachentnahmen handelt es sich um Jahreswerte ohne Umsatzsteuer.
  • Bei gemischten Betrieben (z.B. Bäckerei mit Restaurant) ist nur ein Pauschbetrag anzusetzen und zwar immer der höchste.

Beispiel: Sie betreiben eine Bäckerei und verkosten Ihre Kunden auch in der eigenen Konditorei. Sie sind verheiratet und haben drei Kinder (1 Jahr, 4 Jahre und 13 Jahre alt).

Folge: Im Jahr 2018 erwartet das Finanzamt folgende Versteuerung von Sachentnahmen:

  Hinzurechnung zum Gewinn Umsatzsteuer
Sie selbst 1.754 Euro 333,26 Euro
Ehegatte 1.754 Euro 333,26 Euro
Kind 1 Jahr alt 0 Euro 0 Euro
Kind 4 Jahre alt 877 Euro (50% von 1.754 Euro) 166,63 Euro
Kind 13 Jahre alt 1.754 Euro 333,26 Euro
Gesamte Sachentnahmen 6.139 Euro 1.166,41 Euro

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.