Mehr Rechte für Nutzer Langsames Internet? So können Sie sich wehren

Die Leistung Ihres Internetanbieters ist langsamer als im Vertrag vereinbart? Mit der App der Bundesnetzagentur lassen sich die Werte überprüfen, dokumentieren und Zahlungen minimieren.

Nicht immer hält die Internetgeschwindigkeit das, was vom Anbieter versprochen wurde. - © Thomas Jensen – stock.adobe.com

Seit dem 1. Dezember 2021 können Sie bei zu langsamer Leistung Ihren monatlichen Beitrag mindern oder fristlos kündigen. Die Reform des Telekommunikationsgesetzes macht das möglich. Laut des Bundeswirtschaftsministeriums können Endkunden davon Gebrauch machen. Neu ist auch der "Anspruch aller Bürger auf Versorgung mit Telefon und Internet". Pauschale Entschädigungen soll es bei Entstörungen, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme geben.

Welche Geschwindigkeit steht mir zu?

Anbieter müssen in der Beschreibung angeben, welches Download- und Upload-Tempo Sie beim Internetdienst normalerweise erwarten können. Auf diese Unterlage müssen Sie vor Vertragsschluss unter anderem hingewiesen werden. Meist steht sie auch auf den Internetseiten des Anbieters zur Verfügung. Die im Produktinformationsblatt genannten Richtwerte sind die Messlatte dafür, ob die vereinbarte Geschwindigkeit tatsächlich beim Kunden ankommt. Doch bevor Sie den monatlichen Beitrag kürzen oder gar kündigen, schließen Sie andere Fehlerquellen aus. Nicht immer liegt es an der Leitung. Denn auch veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen. Manchmal hilft auch der alte Trick, den Internetrouter kurz aus- und wieder anzuschalten. Bleiben alle Bemühungen erfolglos, sollten Sie als nächsten Schritt protokollierte Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

Wann ist ein Netz langsam?

Die Bundesnetzagentur hat konkretisiert, was eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Geschwindigkeit" bei Internetanschlüssen bedeutet. Eine Abweichung liege bei Festnetz-Breitbandanschlüssen dann vor, wenn nicht an zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Richtig messen

Mit der Breitbandmessungs-App kann jeder Nutzer selbst messen, wie die Werte an seinem Anschluss sind. Dabei müssen insgesamt 30 Messungen erfolgen, die an drei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden sollten. Diese müssen sich im gleichen Umfang auf die Tage verteilen, so dass zehn Messungen an einem Tag erfolgen.

Abhilfe verlangen

Ist die Internetleistung nachweislich schlechter als vertraglich zugesichert, sollten Sie Ihren Anbieter schriftlich über das Problem informieren und eine angemessene Frist von zwei Wochen zur Abhilfe setzen. Passiert nichts, können Sie ihren Betrag um 50 Prozent mindern. Ist die Leistung jedoch nicht den ganzen Monat beeinträchtigt, muss die Minderung auf die Tage der Schlechtleistung beschränkt werden. Oder Sie kündigen fristlos, müssen sich dann aber einen neuen Anbieter suchen.