Die Abgabe zur Künstlersozialversicherung bleibt 2015 stabil. Wie schon in diesem Jahr wird die Abgabe bei 5,2 Prozent liegen.

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Künstlersozialabgabe wird von Unternehmen getragen, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen. Diese Unternehmen müssen immer zum 31. März eines Jahres die Entgelte melden, die sie im Jahr zuvor an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt haben. Die Meldung geht an die Künstlersozialkasse (KSK).
Die Künstlersozialabgabe fließt in die Künstlersozialversicherung. Diese ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Sozialversicherung einzuzahlen. Im Handwerk zählen zu dieser Gruppe unter anderem Berufe wie Fotografen, Graveure, Steinbildhauer und Keramiker. Sie zahlen in die Künstlersozialversicherung den Arbeitnehmeranteil ein. dan
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