Heiztechnik mit Doppelnutzen Kraft-Wärme-Kopplung: Das ändert sich

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein wichtiges Thema. Zur Umsetzung der Energiewende scheint die effiziente und umweltschonende Technik unabdingbar. Bislang werden KWK-Anlagen subventioniert, doch künftig sind Änderungen vorgesehen, die für die Betreiber teuer werden könnten.

Bei kleinen KWK-Anlagen soll der selbstverbrauchte Strom weiterhin gefördert werden. - © Fachverband SHK

Der Begriff KWK hört sich kompliziert an, dabei ist die Grundidee simpel: Die Energie aus ein und demselben Verbrennungsvorgang wird gleichermaßen für die Strom- und Wärmeproduktion verwendet. Eine KWK-Anlage kann mit Kohle, Erdgas oder sogar Kernenergie, aber auch erneuerbaren Trägern (Biogas, Solarenergie, Geothermie) betrieben werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass sie unterm Strich umweltfreundlicher arbeitet. Zudem lässt sich Wärme gut speichern - ein Beitrag zur Netzstabilität .

KWK-Anlagen sind effizient

Wegen der Kombi-Nutzung aus Wärme und Strom arbeiten solche Anlagen meist effizienter als reine Verstromungskraftwerke. Ihr Wirkungsgrad liegt bei bis zu 90 Prozent, normale Kohlekraftwerke bleiben oft unter 50 Prozent. Bislang haben sich vor allem Mini-KWK-Anlagen vor bei privaten Verbrauchern hoher Beliebtheit erfreut. Grund für die rasche Verbreitung sind staatliche Fördermaßnahmen gewesen.

Ein gesondertes KWK-Gesetz umfasst Zuschläge für die Stromeinspeisung aus fossiler KWK, um Investitionen in die Technik anzuregen und den Anteil von KWK-Strom bis 2020 auf 25 Prozent am Gesamtmix zu erhöhen. Auch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat bisher Vergütungen für KWK-Anlagen geboten, die regenerative Quellen wie Biogas nutzen. Hinzugekommen ist ein "Technologie-Bonus" bei der Verwendung besonders innovativer und sparsamer KWK-Technologien.

Unterhaltung von KWK-Anlagen kann teuer werden

Vor allem für das SHK- (Sanitär, Heizung, Klima) Handwerk hat sich mit der Installation von KWK-Anlagen ein großes Betätigungsfeld aufgetan, da sich gerade auch Mini-KWK-Anlagen in der Vergangenheit bei privaten Verbrauchern und Hausbesitzer großer Beliebtheit erfreut haben. Weil im neuen EEG-Konzept aber auch die Eigenstromproduktion aus KWK zur Hälfte an der Ökostrom-Umlage beteiligt werden soll, erwartet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Belastungen: "Je kleiner KWK-Anlagen werden, desto schwieriger wird es, diese auf Basis der aktuellen Marktbedingungen wirtschaftlich zu betreiben."

Allerdings wird es im Zuge der EEG-Reform Änderungen an der Förderung von KWK-Anlagen geben. Die EEG-Umlage an die Netzbetreiber, zu der am Ende alle Stromkunden herangezogen werden, soll künftig zu 50 Prozent auch für KWK-Strom zum Eigenverbrauch gelten.

Für gewerbliche Erzeuger greift dabei zwar eine verringerte Belastung (15 Prozent). Doch der Betrieb eigener KWK-Anlagen dürfte insgesamt tendenziell teurer werden. Ein Grund für den teilweisen Einschluss der KWK in die Ökostrom-Umlage ist, dass dieser Strom nur noch nach einem Regelwerk gefördert werden soll. Auch mit Blick auf die Geothermie wird es Änderungen geben.  Im Grundsatz wird die Förderung des erneuerbaren Trägers  vorangetrieben, der Technologiebonus wird allerdings gestrichen.

Wirtschaft kritisiert

Aus Sicht des neuen EEG ist der verringerte Umlagensatz für den KWK-Eigenstrom als ein Entgegenkommen gegenüber der Industrie zu verstehen. Die Wirtschaft sieht dies umgekehrt: Der KWK-Einschluss gefährde gerade eine rentable Erzeugung. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dass der Anteil der KWK-Anlagen zunimmt. Dann muss man auch dafür sorgen, dass Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck. Der Fachverband Biogas moniert vor allem, dass für die Umstellung von normaler Erdgas- auf Biogas-KWK künftig neue - und schlechtere - Konditionen gelten.

KWK-Gesetz: Nachbesserungen gefordert

Damit die KWK für Handwerk, Industrie und Verbraucher gleichermaßen lukrativ bleibt, hoffen Verbände und Firmen auf Nachbesserungen am bestehenden KWK-Gesetz. Bis Mitte 2015 soll eine Novelle stehen. "Dies muss deutlich schneller bis zum 1. Januar 2015 erfolgen", heißt es beim BDEW. "Sonst wird die KWK weiter zurückgefahren." Der VKU mahnt, den Beitrag der KWK zur Versorgungssicherheit nicht aus den Augen zu verlieren: "Da muss die Politik noch weitere Anreize schaffen." cle/dpa