Steuertipp Solaranlage und Steuern: Besser länger Kleinunternehmer bleiben

Besitzer einer Photovoltaikanlage produzieren mehr Strom als sie selbst verbrauchen und können damit Geld verdienen. Dafür erhalten sie eine Vergütung, für die sich allerdings auch der Fiskus interessiert. Viele Solaranlagenbesitzer verzichten für fünf Jahre auf die Kleinunternehmerregelung. Der Wechsel zurück zur normalen Besteuerung sollte jedoch gut überlegt sein.

Hausbesitzer mit einer Solaranlage mögen die Sonne nicht nur wegen der angenehmen Temperaturen, sondern auch weil sich der Sonnenschein bei ihnen finanziell auswirkt. - © Foto: Jürgen Fälchle/Fotolia

Stromspeicher sind zwar auf dem Vormarsch, zur Grundausstattung gehören sie bei vielen Solaranlagenbesitzern allerdings noch nicht und so speisen diese ihren Stromüberschuss in das öffentliche Stromnetz ein. Dadurch werden sie zum Unternehmer und müssen daher auch umsatzsteuerliche Fragen beachten.

Da das eingenommene Entgelt für den Strom meist nur gering ist, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu wählen. Dabei wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

Merkblätter zeigen, was sich steuerlich lohnt

Viele Solaranlagenbesitzer verzichten jedoch auf die Kleinunternehmerregelung , um den Vorteil zu nutzen, dass dann die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Solaranlage vom Finanzamt zurückerstattet wird. Der Solaranlagenbesitzer wird dann behandelt wie ein normaler Unternehmer. Er ist an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden.

Nach Ablauf dieser Frist wollen viele Steuerzahler dann aber möglichst schnell in die Kleinunternehmerregelung zurückwechseln. Hier ist aber Vorsicht geboten. Besitzer einer dachintegrierten Photovoltaikanlage sollten besser zehn Jahre abwarten, bis sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, rät der Bund der Steuerzahler. Andernfalls wird der aus dem Kauf der Solaranlage geltend gemachte Vorsteuerabzug anteilig rückgängig gemacht und der Steuerzahler zahlt nach. dhz/dpa

Wie Sie selbst erzeugten Solarstrom steuerlich am besten absetzen, zeigt ein ausführliches DHZ-Merkblatt zum Thema:

Photovoltaik





Zusätzlich können Sie hier nachlesen, wann und für wen sich die Kleinunternehmerregelung lohnt:

DHZ-Merkblatt Kleinunternehmerregelung