Investitionsabzugsbetrag
1x1 zum Investitionsabzugsbetrag Der Investitionsabzugsbetrag darf nur für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens geltend gemacht werden. Er scheidet also bei geplanten Investitionen in Immobilien, Kundenstamm oder Lizenzen aus. Der Investitionsabzugsbetrag darf am Ende des Jahres insgesamt nur 200.000 Euro betragen. Der Abzug des Investitionsabzugsbetrags setzt voraus, dass die geplante Investition hinreichend konkretisiert wird (Typ, Eigenschaft, voraussichtliche [...]
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