Steuertipp Kürzung der Erstattungszinsen auf Steuern
Derzeit klärt das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob die Nachzahlungszinsen für Steuernachzahlungen mit 0,5 Prozent pro Monat seit 2012 zu hoch sind. Damit nicht jeder Steuerzahler bei festgesetzten Zinsen Einspruch einlegt, ergehen Steuerbescheide nach § 165 Abs. 2 AO vorläufig. Doch dieser Vorläufigkeitsvermerk gilt auch für Erstattungszinsen.
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