Steuertipp Familienheim geerbt: Zu spät eingezogen – wann die Steuerfreiheit kippt
Wer ein geerbtes Elternhaus steuerfrei übernehmen will, muss "unverzüglich" einziehen – sechs Monate gelten in der Praxis als sicherer Rahmen. Ein Urteil des Finanzgerichts München vom Januar 2026 zeigt, wie teuer Zögern werden kann: Bei fast zweieinhalb Jahren zwischen Erbfall und Einzug fiel die Steuerfreiheit weg. Was Erben – auch bei Renovierungsbedarf – direkt nach dem Todesfall tun sollten, um die Befreiung zu sichern.
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