Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Verbraucher können von Gas-Urteil profitieren
Gaskunden können sich freuen: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises nicht allein an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Gaskunden dürfen nun auf Rückzahlungen hoffen.
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