Der Ex-RAF-Terrorist war wegen einer in den Niederlanden begangenen Tötung noch nicht belangt worden Früherer RAF-Terrorist Folkerts muss nicht erneut ins Gefängnis
Der frühere RAF-Terrorist Knut Folkerts muss wegen eines 1977 in den Niederlanden begangenen Tötungsdelikts nicht erneut ins Gefängnis. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Richter verwarfen eine Beschwerde der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts.
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