Als ungefähre Richtgröße können zwei bis drei Bewerbungen pro Woche gelten Schuldner muss sich aktiv um Arbeit bemühen
Wer Privatinsolvenz angemeldet hat und arbeitslos ist, muss sich mehrmals wöchentlich auf offene Stellen bewerben. Tut ein Schuldner das nicht, kann er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Restschuldbefreiung verlieren.
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