Streupflicht im Winter Unternehmen muss Schmerzensgeld zahlen nach Glatteisunfall
Unternehmen, die auf öffentlichen Straßen für den Winterdienst verantwortlich sind, müssen die Wege von Schnee und Glatteis frei halten. Und das gilt auch im März, wie das Amtsgericht München nun entschied.
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