Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, um Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten. In Mangelberufen sind die Chancen gut, eine zu erhalten. Welche Handwerksberufe dazu gehören, zeigt die Positivliste der Engpassberufe.

Die Einwanderung von Fachkräften soll nach den aktuellen Plänen der Regierung neu geregelt werden. Doch bis das Einwanderungsgesetz tatsächlich in Kraft tritt, gelten bereits einige Gesetze für ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland eine Arbeit suchen. Viele Betriebe, vor allem im Handwerk, suchen dringend nach Fachkräften und bieten ihre vakanten Stellen gerne ausländischen Arbeitern an. Doch Angebot und Nachfrage können in dieser Hinsicht nicht einfach so zusammenfinden, sondern die Behörden haben auch noch ein Wörtchen mitzureden. Denn ausländische Jobinteressenten benötigen eine Arbeitserlaubnis, um hierzulande einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
Das gilt zumindest für all jene Menschen, die nicht aus der Europäischen Union stammen. EU-Bürger haben nämlich im Rahmen der Freizügigkeit uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Gleiches gilt auch für Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz, die entsprechende Abkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben. Für Bürger aus den EU-Mitgliedsländern Bulgarien, Rumänien sowie Kroatien galten Übergangsregelungen, die jedoch zum 31. Dezember 2014 beziehungsweise 30. Juni 2016 ausliefen. Rumänen, Bulgaren und Kroaten haben somit mittlerweile ebenfalls freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wie alle anderen EU-Bürger auch und benötigen somit keine Arbeitserlaubnis.
Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit entscheidet über Arbeitserlaubnis
Wie wertvoll dieses Recht ist, wissen all jene, die es nicht haben – und sich erst um eine Arbeitserlaubnis bemühen müssen. Vergleichsweise einfach haben es hier ausländische Absolventen deutscher Hochschulen: Sie haben nach ihrem Examen 18 Monate Zeit, um sich in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. Schaffen sie es, haben sie automatisch eine Arbeitsgenehmigung. Ex-Azubis bekommen nach Abschluss ihrer betrieblichen Ausbildung ein Jahr für die Jobsuche zugestanden . Ausländische Akademiker mit anerkanntem Hochschulabschluss können darüber hinaus seit August 2012 die sogenannte "Blaue Karte EU" erhalten, die einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung entspricht. Voraussetzung sind ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von gut 46.000 Euro (in einigen Branchen 36.000 Euro) sowie die Zustimmung der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
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Seit Juli 2013 hat die Bundesregierung zudem bestimmte Mangelberufe definiert, bei denen für Fachkräfte, die nicht aus Deutschland oder den übrigen EU-Staaten kommen, die Möglichkeit besteht, in Deutschland zu arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Installateure, Hörgeräteakustiker oder Mitarbeiter im Hoch- und Tiefbau. Diese Liste wurde im August 2018 aktualisiert. Die ZAV erteilt jenen Menschen eine Arbeitserlaubnis und damit auch einen Aufenthaltstitel, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem definierten Mangelberuf vorliegen haben. Will ein Zuwanderer, der über die Liste der Mängelberufe in Deutschland eine Beschäftigung gefunden hat, den Arbeitgeber wechseln, ist dazu erneut die Zustimmung der Zentralen Auslandsvermittlung erforderlich.
Positivliste der Engpassberufe von der Bundesagentur für Arbeit
| Beruf | Anforderungsniveau |
| Berufe in der Holzbe- & -verarbeitung (ohne Spezialisierung) * | Fachkraft |
| Berufe im Holz-, Möbel- & Innenausbau * | Fachkraft |
| Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffsbautechnik | Fachkraft |
| Aufsicht Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffsbautechnik * | Fachkraft |
| Berufe in der Mechatronik | Spezialist |
| Berufe in der Automatisierungstechnik | Fachkraft/ Spezialist |
| Berufe in der Bauelektrik | Fachkraft |
| Berufe in der Elektromaschinentechnik | Fachkraft |
| Berufe in der elektrischen Betriebstechnik | Fachkraft |
| Berufe Leitungsinstallation,-wartung | Fachkraft |
| Aufsicht – Hochbau | Spezialist |
| Berufe im Tiefbau (ohne Spezialisierung), Straßen- & Asphaltbau, Gleis-bau, Brunnenbau, Kanal- & Tunnelbau | Fachkraft |
| Aufsicht – Tiefbau | Spezialist |
| Berufe in der Bodenverlegung (ohne Spezialisierung) * | Fachkraft |
| Berufe Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Estrich-, Terrazzo-, Parkettverlegung * | Fachkraft |
| Zimmerei, Rollladen- u. Jalousiebau | Fachkraft |
| Aufsicht- Aus-, Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- u. Jalousiebau | Spezialist |
| Berufe in der Klempnerei (ohne Spezialisierung) | Fachkraft |
| Berufe Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik | Fachkraft/ Spezialist |
| Berufe im Ofen- und Luftheizungsbau | Fachkraft |
| Berufe in der Kältetechnik | Fachkraft/ Spezialist |
| Aufsichtskräfte - Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klima | Spezialist |
| Berufe im Rohrleitungsbau | Fachkraft |
| Softwareentwicklung | Spezialist |
| Programmierung * | Spezialist |
| Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr | Fachkraft |
| Podologen/Podologinnen | Fachkraft |
| Berufe Gesundheits-, Krankenpflege (ohne Spezialisierung) | Fachkraft |
| Berufe in der Fachkrankenpflege | Spezialist |
| Berufe operations-/med.-techn. Assistenz | Fachkraft |
| Berufe im Rettungsdienst | Fachkraft |
| Berufe Geburtshilfe, Entbindungspflege | Spezialist |
| Berufe in der Physiotherapie | Spezialist |
| Berufe in der Altenpflege | Fachkraft |
| Berufe in der Altenpflege | Spezialist |
| Aufsichtskräfte - Körperpflege | Spezialist |
| Berufe in der Orthopädie-, Rehatechnik | Fachkraft |
| Berufe in der Hörgeräteakustik | Fachkraft |
| Meister Orthopädie, Rehatechnik und Hörgeräteakustik ausgenommen: Medizintechnik, Augenoptik und Zahntechnik | Spezialist |
Quelle: Positivliste der Bundesagentur für Arbeit
Die Engpassanalyse erfolgt unter dem Fokus bundesweiter Engpässe, ergänzt um eine regionale Betrachtung auf Ebene der Bundesländer. Diese Berufsgattungen sind mit einem *gekennzeichnet.
Stand: August 2018
Arbeitserlaubnis: Was müssen Arbeitgeber tun?
Der zukünftige Arbeitgeber muss die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig mit dem Antrag der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis detaillierte Auskunft über Lohn, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen geben. Denn zum einen muss die berufliche Qualifikation des ausländischen Jobinteressenten mit der in Deutschland vergleichbar sein, zudem müssen die Beschäftigungsbedingungen mit denen deutscher Arbeitnehmer übereinstimmen. Um frühzeitig zu erfahren, ob eine ausgeschriebene Stelle mit einem ausländischen Staatsbürger besetzt werden darf, kann der Betriebsinhaber zudem eine Vorabprüfung durch die ZAV beantragen.
Für manche Länder und Regionen hat die Bundesregierung zudem Gastarbeiterprogramme aufgelegt. Seit Anfang 2016 gibt es das für die Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien, Serbien, Montenegro, Mazedonien sowie das Kosovo. Hierbei erteilt die Bundesagentur für Arbeit Jobsuchenden eine sogenannte Vorab-Zustimmung, mit der sie sich bei potenziellen Arbeitgebern bewerben können.
Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge: Das muss beachtet werden
Für geduldete Flüchtlinge gilt, dass sie mindestens drei Monate als registrierte Asylbewerber in Deutschland leben müssen, bevor sie sich um einen Arbeitsplatz bewerben dürfen. In der Praxis dauert es aber meistens länger, bis Flüchtlinge eine Anstellung finden. Hier gelten insbesondere mangelnde Deutschkenntnisse als Barriere, außerdem schreckt auch die ungewisse aufenthaltsrechtliche Perspektive so manchen Arbeitgeber ab. Darüber hinaus führt die Bundesagentur für Arbeit vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis eine sogenannte Vorrangprüfung durch. Hierbei wird überprüft, ob es einen mindestens gleichwertigen Bewerber aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat für die Stelle gibt. Nur wenn das nicht der Fall ist, kann ein Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis für den Job erhalten. Diese Vorrangprüfung entfällt erst, nachdem ein Flüchtling mindestens 15 Monate in Deutschland ist. Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt arbeiten und sich auch beruflich selbstständig machen. czy/jb
Diese Regeln gelten für Praktikanten
Grundsätzlich gelten Praktika als Erwerbstätigkeit und unterliegen damit hinsichtlich der Arbeitserlaubnis den gleichen Regeln, die auch für reguläre Arbeitskräfte aus dem Ausland gelten. Es gelten jedoch Ausnahmeregelungen für einige Arten von Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Darunter fallen laut Angaben des Auswärtigen Amtes beispielsweise Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden. Auch für Pflichtpraktika, die während eines Aufenthaltes zum Zweck der schulischen Ausbildung oder des Studiums absolviert werden, wird keine Arbeitserlaubnis benötigt. Gleiches gilt für Praktika im Rahmen von EU-Programmen oder internationalen Austauschprogrammen. Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, EU-Mitteln oder von internationalen Organisationen finanziert werden, dürfen ebenfalls ohne Arbeitserlaubnis absolviert werden. czy