Steuertipp Vermietung: Bei Fremdwährungsdarlehen blockt das Finanzamt
Haben Sie sich privat eine Immobilie gekauft, die Sie fremdfinanziert haben und vermieten, können Sie dem Finanzamt die Schuldzinsen als steuersparende Werbungskosten präsentieren. Doch handelt es sich bei den Werbungskosten um Zinsen für Währungsverluste aufgrund der Auflösung eines Fremdwährungsdarlehens, schalten die Finanzämter auf stur.
› mehr