Erfassung von Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit BAG: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit tatsächlich erfassen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer tatsächlich zu erfassen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer viel beachteten Entscheidung verkündet. Nunmehr liegt die gerichtliche Begründung vor, die die Handlungspflichten für Unternehmen konkretisiert.
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