Steuertipp Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung? EU-Gericht sagt Ja
Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union widerspricht der bisherigen deutschen Praxis beim Vorsteuerabzug. Demnach genügt es, dass die Leistung erbracht wurde – eine vorliegende Rechnung ist keine Pflicht. Warum Handwerksbetriebe das Urteil kennen sollten.
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