Steuer aktuell Sondervorauszahlung: Längere Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmer, die beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung nach § 46 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beantragt haben, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen erst einen Monat später beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abführen als gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt gibt es einen weiteren Grund zum Jubeln.
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