Steuer aktuell Bundesfinanzhof stärkt Kleinunternehmern den Rücken
Haben Sie sich als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz einstufen lassen, prüft das Finanzamt, ob beim Umsatz die Höchstgrenze von 17.500 Euro überschritten ist. Doch darf das Finanzamt den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkws in die Ermittlung dieser Höchstgrenze einbeziehen?
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