Steuer aktuell Partyservice: Handwerksbetrieben droht höhere Umsatzsteuer
Gerade Bäcker und Metzger beschränken sich längst nicht mehr nur auf den bloßen Verkauf ihrer produzierten Waren. Sie bieten meist einen richtigen Partyservice an. Der Bundesfinanzhof hat mit Hinweis auf ein Urteil des Europäische Gerichtshofs nun klar formuliert, wann bei einem Partyservice nur 7 Prozent Umsatzsteuer oder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
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