Arbeitsgericht Kleiderordnungen sind verpflichtend
Ob sportlich, elegant oder flippig – wenn es um den Kleidungsstil geht, liegen die Geschmäcker häufig weit auseinander. Doch nicht in jedem Beruf ist es möglich seine persönlichen Vorlieben auszuleben. Wer sich weigert Dienstkleidung zu tragen, kann sogar gekündigt werden.
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