Arbeitsrecht Kleinbetriebe müssen Kündigungsfristen für Langzeitbeschäftigte einhalten
Wer mehr als zwölf Jahre in einem Betrieb beschäftigt ist hat eine reguläre Kündigungsfrist von fünf Monaten. Diese Regelung gilt auch für Kleinbetriebe, die nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden sind. Diese Fristen müssen Kleinbetriebe außerdem bei einer Entlassung beachten.
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