Steuer aktuell Berichtigungspflicht auch bei elektronischer Meldung
Haben Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Leistungen getätigt der an einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beteiligt, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form übermitteln. Doch was tun, wenn die Zusammenfassende Meldung fehlerhaft ist?
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