Steuer aktuell Nachträgliche Schuldzinsen – Teil 1: Verkauf einer Beteiligung
Eigentlich hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass beim Verkauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nachträgliche Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar sind. Doch wegen Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde dieses steuerzahlerfreundliche Urteil ausgehebelt.
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