Jahressteuergesetz Das ändert sich 2013 für Betriebe
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2013 und damit zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verabschiedet. So müssen Betriebe die Belege für das Finanzamt ab 2013 nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahren. Elektrofahrzeuge werden für zehn Jahre von der Steuer befreit und Lohnsteuer-Freibeträge gelten für zwei Jahre. Diese Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2013 für Betriebe.
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