Sozialwidrige Kündigung Urteil: Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat einer Arbeitnehmerin eine Abfindung von knapp 70.000 Euro zugesprochen, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen sexistischer, demütigender und willkürlicher Äußerungen eines vorgesetzten Geschäftsführers unzumutbar sei.
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