Steuer aktuell: Gewerbesteuer Gutachten hält Hinzurechungen für verfassungswidrig
Beim Ausfüllen der Gewerbesteuererklärung 2012 müssen Handwerksbetriebe betriebliche Zinsen sowie Mieten und Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter angeben. Hintergrund ist die anteilige Hinzurechnung dieser Aufwendungen zum Gewerbeertrag. Hier die wichtigsten Infos zu diesen Hinzurechnungen.
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