Steuertipp Geldanlagen: Wie Sie Werbungskosten geltend machen
Private Geldanlagen können seit 2009 eigentlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn der individuelle Steuersatz jedoch unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt, gelten Ausnahmen. Ein Einspruch ist möglich.
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