Arbeitnehmerüberlassung Urteil zeigt, was als Scheinwerkvertrag gilt
Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht dauerhaft zum Arbeiten in eine andere Firma schicken und dabei den alten Arbeitsvertrag aufrechterhalten. Doch genau das tat eine Reinigungsfirma und handelte somit unerlaubterweise wie eine Leiharbeitsfirma. Das Landesarbeitsgerichts Hamm urteilte nun, dass hier ein Scheinwerkvertrag vorliegt.
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