Authentifizierung nötig ELSTER: Frist läuft zum 31. August ab

Haben Sie sich bereits auf elsteronline.de registrieren lassen, um die Authentifizierung für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen ab dem 1. September 2013 durchführen zu können? Nur wer jetzt handelt, kann Verspätungszuschläge vermeiden.

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    ELSTER-Authentifizierung: Wer zu spät ist, muss Strafe zahlen.
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    Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Gebühren für den Kindergartenplatz eines Kindes des Mitarbeiters oder übernimmt er die Kosten komplett, kann diese übernommene Zahlung nach § 3 Nr. 33 EStG komplett steuerfrei sein

Lassen Sie die letzte Übergangsfrist für die Authentifizierung auf elsteronline.de verstreichen, kann das fatale Folgen haben. Möchten Sie nämlich ohne Authentifizierung eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt mailen, funktioniert das ab September nicht mehr.

Folge: Das Finanzamt setzt bei verspätetem Eingang der Voranmeldung bzw. Anmeldung Verspätungszuschläge fest. Diese kann bis zu zehn Prozent der gemeldeten Steuersumme betragen.

Registrierung dauert nur fünf Minuten

Obwohl die eigentliche Registrierung nur fünf Minuten dauert und die Anmeldung bereits seit Jahresbeginn möglich ist, haben immer noch hunderttausende von Unternehmen keine Authentifizierung beantragt.

Die Authentifizierung erfolgt in drei Schritten.

  • Nach erfolgreicher Registrierung, für die Sie nur Ihre Steuernummer oder Ihre persönliche Identifikationsnummer benötigen erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Link anklicken müssen.
  • Im letzten Schritt erhalten Sie rund zwei Wochen später per Post den Code für die Authentifizierung.

Tipp: Angesichts der Tatsache, dass nach der Registrierung noch mindestens zwei Wochen vergehen, bis Sie Post vom Finanzamt bekommen, sollten Sie unbedingt noch heute aktiv werden. Nehmen Sie sich diese wichtigen fünf Minuten. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .