Befristete Anstellung Arbeitsvertrag: Wenn sich der Chef bei der Befristung verrechnet
Rechenfehler mit Folgen: Verrechnet sich der Arbeitgeber bei der Dauer einer sachgrundlosen Befristung, geht das zu seinen Lasten. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wann Arbeitnehmer Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag haben.
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