Steuer aktuell: Außergewöhnliche Belastung Unterstützungszahlung: Neue Kontrollmöglichkeit ab 2015
Unterstützt ein selbständiger Handwerker seine Eltern finanziell oder sein Kind, für das er kein Kindergeld mehr bekommt, kann er für diese Unterstützungsleistungen bis zu 8.354 Euro pro Person als außergewöhnliche Belastung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Ab 2015 gilt für den Steuerabzug jedoch eine neue Voraussetzung.
› mehr