Steuer aktuell Geschätzter Steuerbescheid: So legen Sie Einspruch ein
Wird es dem Finanzamt zu bunt, weil Sie trotz mehrfacher Mahnungen keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, werden die Besteuerungsgrundlägen geschätzt. Ergeht dieser Schätzungsbescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung, müssen Sie unbedingt einen Einspruch einlegen. Dabei sollten Sie jedoch einen verhängnisvollen, typischen Fehler unbedingt vermeiden.
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