Beim Arbeitszimmer ist das Finanzamt meist besonders streng. Handelt es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer eines Unternehmers nicht um den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, darf er von den ermittelten Arbeitszimmerkosten maximal 1.250 Euro im Jahr als Betriebsausgaben abziehen. Für Handelsvertreter von Handwerksprodukten könnte es jedoch bald eine steuersparende Ausnahme geben.
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