Steuer aktuell Steuerlicher Investitionsabzugsbetrag muss überprüft werden
Wer in den vergangenen drei Jahren einen Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn abgezogen hat, muss jetzt tätig werden. Investiert man wider Erwarten nicht, muss der Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend erfasst werden.
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