Steuer aktuell Bilanzierung: Rückstellung für Zusatzbeiträge zulässig
Bilanziert ein Handwerksbetrieb, kann er ungewisse Verbindlichkeiten eine gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz ausweisen. In einem Urteilsfall musste das Finanzgericht Thüringen nun klären, ob ein Handwerksbetrieb für gegen ihn festgesetzte Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer eine Rückstellung bilden durfte. Die Richter erlaubten die Rückstellungsbildung.
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